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„Menschenrechte light?“

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Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Philosophie - Praktische (Ethik, Ästhetik, Kultur, Natur, Recht, ...), Note: 1,0, Albert-Ludwigs-Universität Freiburg (Philosophisches Seminar), Veranstaltung: Philosophie der Menschenrechte, Sprache: Deutsch, Abstract: In der zu seinem Spätwerk zählenden Schrift mit dem Titel „Das Recht der Völker“ (RdV) konzipiert der amerikanische Philosoph John Rawls den Entwurf zu einer gerechten internationalen Ordnung unter Völkern. Er erweitert so den Gegenstandsbereich seines ersten Hauptwerkes „Eine Theorie der Gerechtigkeit“ (TG), die aus methodischen Gründen auf eine Gesellschaft als „geschlossenes System“ ohne Verbindungen zu anderen Gemeinwesen beschränkt geblieben war. Mit der Anwendung seiner vertragstheoretisch fundierten Gerechtigkeitstheorie im globalen Maßstab begegnet Rawls außerdem den Einwänden seiner Kritiker, die gegen die Theorie der ‚Gerechtigkeit als Fairness’ im heimischen Zuschnitt den Vorwurf in Anschlag gebracht hatten, sie stünde mit ihrem Verharren im kategorialen Rahmen des isolierten Nationalstaates den wichtigsten gegenwärtigen Herausforderungen an die politische Philosophie, nämlich der ökonomischen Globalisierung und der Entstehung transnationaler sozialer, politischer und rechtlicher Räume, konzeptionslos gegenüber. Ausgehend von der Fragestellung „wie vernünftige Bürger und Völker womöglich friedlich in einer gerechten Welt zusammenleben können“ formuliert Rawls auf der Basis eines zweistufigen Urzustandsmodells einen Katalog von Grundsätzen, der die allgemein verbindlichen Leitlinien eines „Rechts der Völker“ in komprimierter Form festlegt. Der fünfte Grundsatz dieser insgesamt acht Punkte umfassenden Auflistung lautet apodiktisch: „Völker müssen die Menschenrechte achten.“ Wer gegen diese Pflicht verstößt, ist laut Rawls nicht mehr länger als gleichwertiges Mitglied in der Völkergemeinschaft tolerierbar und hat als internationaler Paria Einschränkungen seiner inneren Autonomie durch wirtschaftliche Sanktionen oder militärische Eingriffe zu befürchten. Die Menschenrechte fungieren in diesem Modell somit als normativer Maßstab mit indikativer Wirkung: Ihre (Nicht-) Respektierung ist das entscheidende Kriterium für die (Nicht-) Zugehörigkeit zur Gemeinschaft der Völker. Dieser Entwurf eines Rechts der Völker mit seinem menschenrechtlichen Kern ist allerdings nicht voraussetzungslos. Ihm liegt die Annahme zu Grunde, dass Menschenrechte eine besondere Klasse von Rechten darstellen, die einen universalen Verbindlichkeitsanspruch formulieren und unbedingte Beachtung einfordern.

„Menschenrechte light?“
  • Autor: Michael Risel
  • Seitenzahl: 32
  • Format: PDF
  • DRM: social-drm (ohne Kopierschutz)
  • Erscheinungsdatum: 06.05.2008
  • Herausgeber: GRIN VERLAG
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