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Zur schweren Vereinbarkeit von starker Verfassungsgerichtsbarkeit und Direktdemokratie

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Essay aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Politik - Politische Systeme - Allgemeines und Vergleiche, Note: 1,3, Universität Potsdam (Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät), Veranstaltung: Direktdemokratie im Repräsentativsystem. Ein internationaler Vergleich, Sprache: Deutsch, Abstract: Das politische Handeln in der Bundesrepublik Deutschland wird ohne Zweifel sehr stark vom Bundesverfassungsgericht direkt (durch Ungültigkeitserklärungen von Gesetzen bzw. deren Bestätigung) und indirekt (durch richterliche Richtlinien für die zukünftigen politischen Entscheidungen) bestimmt. Damit koinzidiert auch das fast vollständige Fehlen von direktdemokratischen Elementen. Folgerichtig stellt sich die Frage, ob denn Direktdemokratie mit starker Verfassungsgerichtsbarkeit überhaupt zu vereinen ist. Der Politikwissenschaftler Manfred G. Schmidt vertritt hierbei die These, dass „ausgebaute Demokratie [...] sich wenig mit starker Repräsentativdemokratie, funktionsfähigem Parteiwettbewerb und kräftiger Zügelung der Legislative und Exekutive durch ein mächtiges Verfassungsgericht [verträgt]“. Ausgehend von dieser Feststellung wird nun diese Arbeit darstellen in welchem Maße dies dennoch möglich ist und den US-Bundesstaat Kalifornien als die die Regel bestätigende Ausnahme beschreiben.

Zur schweren Vereinbarkeit von starker Verfassungsgerichtsbarkeit und Direktdemokratie
  • Autor: André Schönmaier
  • Seitenzahl: 9
  • Format: PDF
  • DRM: social-drm (ohne Kopierschutz)
  • Erscheinungsdatum: 03.06.2009
  • Herausgeber: GRIN VERLAG
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