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Zum § 102: Mitbestimmung bei Kündigungen

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Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 2,0, Universität Hamburg (Dept. Wirtschaft und Politik), Veranstaltung: Betriebsverfassungsrecht, 7 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: [...] Zwar hat das BAG 1975 entschieden, dass der § 102 kollektive und individualrechtlich-präventive Schutzfunktion hat, jedoch im Gegensatz zu den personellen Einzelmaßnahmender Einstellungen, Versetzungen, Ein- u. Umgruppierung gemäß § 99,hat der BR bei Kündigungen gem. § 102 ein geringeres Beteiligungsrecht. Eine Studieim Auftrag der Hans- Böckler- Stiftung (WSI, Infratest) im Jahre 2001 kam zu demErgebnis, dass eine Beteiligung des Betriebsrats bei arbeítgeberseitigen Kündigungenkaum eine Rolle spiele. 2001 waren 32% der Fälle der Beendigungen in derMehrzahl betriebsbedingt; wobei natürlich diese Zahl nichts über die wahren Gründeder Entlassung besagt. Spekulativ lässt sich annehmen, dass auch verhaltensbedingteAnlässe in betriebsbedingte umgeschrieben werden (s. Anhang), um dem Arbeitnehmerggf. Sperrzeiten beim Bezug der Unterstützungsleistung gem. § 144 Abs.1, Nr. 1 SGB III zu ersparen, oder aber um nachteiliges Ansehen beim neuen Arbeitgeberzu vermeiden. Ferner gibt es keine offizielle Statistik über exakte Gründe, Motivationund Zusammenhänge von Kündigungen. Sämtliche Daten beruhen auf Berechnungender Autoren. Einzig Kittner nennt eine Hochrechnung zur vorläufigenWeiterbeschäftigung gem. § 102 aus dem Jahre 1978: Von etwa 1,23 Mio. Kündigungen1978 wurden 522 Arbeitnehmer vorläufig weiterbeschäftigt. In 332.792 Betriebenwar ein BR installiert, 312.824 Anhörungsverfahren wurden durchgeführt, in18.457 Fällen wurde Widerspruch eingelegt und in 3.033 Fällen Klage erhoben. 522blieben 1978 übrig. Diesem Wert gegenüber steht die Böckler-Studie: Von 1996 bis2001 wurden insgesamt pro Jahr zwischen 3,5 Mio. und 4,5 Mio. Beschäftigungsverhältnisse,„die weitaus meisten ... konfliktfrei ohne Widerspruch durch betrieblicheInteressenvertretungen oder Klagen vor dem Arbeitsgericht“ aufgelöst.

Zum § 102: Mitbestimmung bei Kündigungen
  • Autor: Uwe Lammers
  • Seitenzahl: 10
  • Format: PDF
  • DRM: social-drm (ohne Kopierschutz)
  • Erscheinungsdatum: 13.05.2006
  • Herausgeber: GRIN VERLAG
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